{"id":25,"date":"2014-04-10T08:40:49","date_gmt":"2014-04-10T06:40:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sc-essingen.de\/neschp\/?page_id=25"},"modified":"2014-04-10T08:48:32","modified_gmt":"2014-04-10T06:48:32","slug":"jugendordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sc-essingen.de\/?page_id=25","title":{"rendered":"Jugendordnung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\" align=\"center\">des <strong>Skiclub Essingen e.V. <\/strong>73457 Essingen<\/p>\n<h3><img loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-339 aligncenter\" alt=\"logo_transp\" src=\"http:\/\/sc-essingen.de\/neschp\/wp-content\/uploads\/2014\/04\/logo_transp-300x182.jpg\" width=\"300\" height=\"182\" \/><\/h3>\n<h3>\u00a7 1 Zugeh\u00f6rigkeit<\/h3>\n<p>Die Zugeh\u00f6rigkeit zur Vereinsjugend ergibt sich aus \u00a7 4 Nr. 1 der Satzung des Skiclub Essingen e.V..<\/p>\n<p>Die Vereinsjugend ist die Gemeinschaft aller Mitglieder des Skiclub Essingen e.V.,<br \/>\ndie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle regelm\u00e4\u00dfig in der Vereinsjugendarbeit t\u00e4tigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<\/p>\n<h3>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben und Grunds\u00e4tze<\/h3>\n<p>Die Vereinsjugend strebt an, jungen Menschen zu erm\u00f6glichen, in zeitgem\u00e4\u00dfen Gemeinschaften Sport zu treiben. Sie will die Bef\u00e4higung und die Bereitschaft zum sozialen Verhalten f\u00f6rdern und bem\u00fcht sich um die Gestaltung einer jugendgem\u00e4\u00dfen Ausf\u00fcllung der Freizeit der jungen Menschen.<\/p>\n<p>Die Vereinsjugend unterst\u00fctzt und koordiniert die Jugendarbeit im Skiclub Essingen e.V.. Sie vertritt die gemeinsamen Interessen der jungen Menschen in sportlichen und allgemeinen Fragen.<\/p>\n<p>Sie wirkt jugend- und gesellschaftspolitisch.<\/p>\n<p>Die Vereinsjugend bringt sich in die Aktivit\u00e4ten des Skiclub Essingen e.V. mit ein.<\/p>\n<p>Die Vereinsjugend gestaltet innerhalb des Skiclub Essingen e.V. ein Jugendleben nach dieser Jugendordnung unter Ber\u00fccksichtigung des Zwecks, der Aufgaben und der Grunds\u00e4tze des Skiclub Essingen e.V. und dessen Vereinssatzung, deren Bestandteil sie ist.<\/p>\n<h3>\u00a7 3 F\u00fchrung &#8211; Verwaltung<\/h3>\n<p>Die Vereinsjugend f\u00fchrt und verwaltet sich selbst im Rahmen dieser Jugendordnung. Sie entscheidet selbst \u00fcber die Verwendung der ihr direkt zuflie\u00dfenden Jugendf\u00f6rdermittel und der ihr im Rahmen des Haushaltsplans zuflie\u00dfenden Mittel.<\/p>\n<h3>\u00a7 4 Organe der Vereinsjugend<\/h3>\n<p>Die Organe der Vereinsjugend sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Jugendvollversammlung<\/li>\n<li>Der Jugendvorstand<\/li>\n<\/ul>\n<h3>\u00a7 5 Jugendvollversammlung<\/h3>\n<h4>\u00a7 5.1 Die Jugendvollversammlung<\/h4>\n<p>Die Jugendvollversammlung des Skiclub Essingen e.V. ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen<\/p>\n<h4>\u00a7 5.2 Einladung zur Jugendvollversammlung<\/h4>\n<p>Die Jugendvollversammlung ist vom Jugendleiter, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Jugendleiter, durch Ver\u00f6ffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Essingen unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und unter Bekanntmachung der Tagesordnung, in der die Gegenst\u00e4nde der Beschlussfassung zu bezeichnen sind, einzuberufen.<\/p>\n<h4>\u00a7 5.3 Aufgaben der Jugendvollversammlung<\/h4>\n<ol start=\"1\">\n<li>Entgegennahme der Berichte des Jugendvorstandes<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"2\">\n<li>Entlastung des Jugendvorstandes<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"3\">\n<li>Wahl des Jugendleiters<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"4\">\n<li>Wahl des stellvertretenden Jugendleiters<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"5\">\n<li>Beratung und Beschlussfassung \u00fcber gem\u00e4\u00df \u00a7 5.5 der Jugendordnung eingegangene bzw. vorliegende Antr\u00e4ge<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"6\">\n<li>Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Jugendordnung<\/li>\n<\/ol>\n<ol start=\"7\">\n<li>Verschiedenes<\/li>\n<\/ol>\n<h4>\u00a7 5.4 Leitung der Jugendvollversammlung<\/h4>\n<p>Die Leitung der Jugendvollversammlung obliegt dem Jugendleiter des Skiclub Essingen e.V. oder dessen Stellvertreter.<br \/>\nEine Anwesenheitsliste aller Teilnehmer an der Jugendvollversammlung ist zu f\u00fchren.<\/p>\n<h4>\u00a7 5.5 Antr\u00e4ge<\/h4>\n<p>Antr\u00e4ge zur Jugendvollversammlung k\u00f6nnen vom Jugendvorstand und jedem Mitglied der Vereinsjugend gestellt werden. Sie m\u00fcssen sp\u00e4testens 1 Woche vor der Jugendvollversammlung schriftlich mit Begr\u00fcndung beim Jugendleiter eingereicht werden. Sp\u00e4ter eingehende Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nur beraten und beschlossen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Vereinsjugend die Dringlichkeit anerkennen. Antr\u00e4ge zur \u00c4nderung der Jugendordnung k\u00f6nnen nicht nachtr\u00e4glich in die Tagesordnung aufgenommen werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 5.6 Beschlussfassung<\/h4>\n<p>Die Jugendvollversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder der Vereinsjugend beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussfassung erfolgt au\u00dfer \u00fcber \u00c4nderungen der Jugendordnung durch einfache Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Vereinsjugend &#8211; ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Wenn nicht geheime Abstimmung beantragt wird, erfolgt die Abstimmung per Handzeichen.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse \u00fcber \u00c4nderungen der Jugendordnung erfordern eine Mehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Vereinsjugend.<\/p>\n<p>Die Beschl\u00fcsse der Jugendvollversammlung sind zu protokollieren und vom Jugendleiter, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Jugendleiter zu unterschreiben.<\/p>\n<h3>\u00a7 6 Jugendvorstand<\/h3>\n<p>Der Jugendvorstand des Skiclub Essingen e.V. besteht aus<\/p>\n<ul>\n<li>Jugendleiter<\/li>\n<li>stellvertretendem Jugendleiter<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Stimmberechtigung und W\u00e4hlbarkeit ergibt sich aus \u00a7 4 Nr. 4 der Satzung des Skiclub Essingen e.V..<\/p>\n<p>W\u00e4hlbar als Jugendleiter oder stellvertretender Jugendleiter ist jedes Mitglied der Vereinsjugend, das das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Jugendleiter ist Mitglied des Vorstandes im Skiclub Essingen e.V.. Der Jugendleiter und sein Stellvertreter werden f\u00fcr die Dauer von jeweils 2 Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<h3>\u00a7 7 Aufgaben und Pflichten des Jugendvorstandes<\/h3>\n<p>Der Jugendvorstand erf\u00fcllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Skiclub Essingen e.V., der Jugendordnung des Skiclub Essingen e.V. sowie der Beschl\u00fcsse der Jugendvollversammlungen.<\/p>\n<p>Der Jugendvorstand des Skiclub Essingen e.V. ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Jugendangelegenheiten des Skiclub Essingen e.V. im Rahmen der Vereinssatzung.<\/p>\n<p>Der Jugendleiter verf\u00fcgt \u00fcber einen eigenen Etat, den der Jugendvorstand erstellt. Dieser Etat unterliegt der Zustimmung des Vorstandes des Skiclub Essingen e.V..<\/p>\n<h3>\u00a7 8 Aussch\u00fcsse und Arbeitskreise<\/h3>\n<p>Der Jugendvorstand kann weitere Mitglieder der Vereinsjugend als Referenten zuziehen, die zu seiner Entlastung spezielle Aufgaben wahrnehmen sollen. Der Jugendvorstand kann sie, soweit es sachdienlich erscheint, mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen lassen.<\/p>\n<h3>\u00a7 9 Ma\u00dfgeblichkeit der Vereinssatzung des Skiclub Essingen e.V.<\/h3>\n<p>Die Satzung des Skiclub Essingen e. V. ist f\u00fcr die Arbeit der Vereinsjugend ma\u00dfgebend.<\/p>\n<h3>\u00a7 10 Inkrafttreten<\/h3>\n<p>Diese Jugendordnung tritt mit Best\u00e4tigung des Gesamtvorstands in Kraft.<\/p>\n<p><strong>Der Vorstand<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des Skiclub Essingen e.V. 73457 Essingen \u00a7 1 Zugeh\u00f6rigkeit Die Zugeh\u00f6rigkeit zur Vereinsjugend ergibt sich aus \u00a7 4 Nr. 1 der Satzung des Skiclub Essingen e.V.. Die Vereinsjugend ist die Gemeinschaft aller Mitglieder des Skiclub Essingen e.V., die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle regelm\u00e4\u00dfig in der Vereinsjugendarbeit t\u00e4tigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 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